AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen WinChim Software Engineering

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Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB) Winchim Software Engineering

 

1.     Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Winchim) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Winchim) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2.     Gegenstand

Der Auftragnehmer ist Eigentümer der Rauchfangkehrersoftware „Winchim“ und stellt dem Auftraggeber das Rauchfangkehrerprogramm Winchim samt dazugehörigen Komponenten (zB: „Elektronisches Kehrbuch“) zur Verwendung zur Verfügung. Der Auftragnehmer erwirbt das nicht ausschließliche Recht, die Rauchfangkehrersoftware für die Zwecke seines Unternehmens zu nutzen. Der Umfang des konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber hinsichtlich der Verwendung und Handhabung der Software in angemessenem Rahmen und Umfang.

Leistungen für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Störungsbeseitigung, die vom Anwender zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Anbieter gegen Verrechnung durchgeführt.

3.     Zusätzliche besondere Bedingungen beim Erwerb von Software

Vertragsgegenstand ist das Computerprogramm „Winchim“ samt der dazugehörenden Komponenten (zB: „Elektronisches Kehrbuch“), nachfolgend Software genannt. Die Bereitstellung der Software sowie der Updates erfolgt grundsätzlich als Download aus dem Internet. Trotz aller angewandter Sorgfalt ist es nach dem Stand der Technik nicht möglich, Software so zu erstellen, dass sie unter allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist damit nur die gemäß Beschreibung und Anleitung grundsätzlich brauchbare Software. Die Beschreibung der Software stellt keine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne dar. Als Beschaffenheit der Software gilt nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Software dar. Ein Mangel der Software im Rechtssinne liegt nicht vor, wenn sie in wesentlicher Übereinstimmung mit der gelieferten Dokumentation, installiert auf einem empfohlenen Hardwaresystem, funktioniert.

Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer (Winchim) räumt für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches Recht ein, die Software auf einem einzelnen Computer zu betreiben.

Sofern der Auftraggeber eine Netzwerkversion der Software erworben hat, ist die Speicherung der Software auf einem Speichermedium, etwa auf einem Netzwerkserver gestattet und deren Benutzung durch die berechtigte Anzahl von Personen. Der Auftraggeber oder Dritte sind nicht berechtigt, die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu deassemblieren. Es ist ferner untersagt, das schriftliche Begleitmaterial zu vervielfältigen oder abgeleitete Werke davon zu erstellen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle notwendigen Programmerweiterungen oder Änderungen in einem angemessenen Zeitraum bei der jeweiligen Software durchzuführen. Die jeweils durchgeführten Änderungen oder Erweiterungen stehen dem Anwender auf der Internetseite www.winchim.com zum Download zur Verfügung oder können auch über die LiveUpdate-Funktion installiert werden.

Ohne dass darauf ein Rechtsanspruch besteht, erhält der Anwender für die Software automatisch auch Erweiterungen, die nicht gesetzlich notwendig sind, aber vom Anbieter als Weiterentwicklung durchgeführt werden.

4.     Updates und Fehlerbehebung

Eventuell auftretende Fehler müssen dem Anbieter schriftlich (per Brief oder Email) mitgeteilt werden. Sollte es für die Fehlerbehebung erforderlich sein, so muss dem Anbieter auch die Datenbank zur Fehlerbeseitigung zur Verfügung gestellt werden.

Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn das Softwareprogramm ein zu der entsprechenden Leistungsbeschreibung/Dokumentation in der jeweils letztgültigen Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses vom Anbieter reproduzierbar ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aufgetretenen Fehler im Rahmen einer angemessenen Frist zu beheben.

Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und/oder Datenträger zurückzuführen sind.

5.     Auskünfte und Hilfestellung

Der Anbieter steht dem Anwender für Hilfestellungen bzw. Unklarheiten was die Handhabung des Programms betrifft in angemessenem Umfang und innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung.

Auskünfte und Hilfeleistungen werden immer telefonisch, per Email bzw. über Internet-Fernwartung erteilt. Ist eine Fernwartung nicht möglich (z.B.: kein Internet-Anschluss), bzw. wird vom Anwender eine Vor-Ort-Betreuung erwünscht, so werden Wegekosten (Anreisedauer und km-Geld) verrechnet.

Schulungsmaßnahmen bzw. über den üblichen Rahmen hinausgehende Hilfeleistungen sind nicht durch den Wartungsvertrag abgedeckt. Der Anbieter behält sich in solchem Fall das Recht vor, diese Leistungen extra zu verrechnen.

Bürozeiten sind Montag-Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten dürfen Hilfestellungen gesondert in Rechnung gestellt werden.

6.     Schutz des geistigen Eigentums

Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere an der Software Winchim und damit verbundenen Programmteilen sowie der verwendeten Datenbank) verbleiben beim Auftragnehmer.

7.     Haftung/Schadenersatz

Eine Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber beschränkt sich auf jene Fälle, in denen ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von vertraglichen Pflichten nachgewiesen wird. Eine Haftung ist zudem der Höhe nach mit dem tatsächlich zustehenden Fixhonorar beschränkt.

Weiters nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass individuelle Programmieraufträge (zB: Datenübernahmen) nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt werden, aber keine Erfolgsgarantie beinhalten.

Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

8.     Geheimhaltung / Datenschutz

Der Auftragnehmer (Winchim) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Winchim), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren, soweit dies nicht unter die untenstehenden vereinbarten Datenschutzvereinbarungen fällt.

Der Auftragnehmer (Winchim) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und auch an Dritte, soweit diese lt. Informationspflicht nach DGSVO den betroffenen Personen zugänglich gemacht wurden, weiterzugeben. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DGSVO, getroffen worden sind.

Der Informationspflicht gemäß DGSVO Art. 13 kommt Winchim durch Veröffentlichung der geforderten Information auf ihrer Homepage www.winchim.com und durch Vorlage des entsprechenden Textes bei Angebotslegung/Vertragsabschluss nach.

Winchim erfüllt auch alle anderen Verpflichtungen nach DGSVO und respektiert daher alle damit verbundenen Rechte der Personen, deren personenbezogene Daten von Winchim verarbeitet werden.

9.     Vergütung

Als Preis für die Software wird ein einmaliger Installationspreis sowie ein obligatorischer monatlicher Lizenzpreis vereinbart. Die angebotenen Preise sind bindend und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb der vorgegebenen Frist den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Während des Verzuges ist die Forderung mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.

Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und dem Auftraggeber die Nutzungsberechtigung bis zur vollständigen Bezahlung zu entziehen.

10. Elektronische Rechnungslegung

Der Auftragnehmer (Winchim) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Winchim) ausdrücklich einverstanden.

11. Dauer des Vertrages / Winchim-Lizenz

Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer dreimonatigen Frist zum Jahresende gekündigt werden.

Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

12. Schlussbestimmungen

Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers.

Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 8010 Graz sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder Teile hiervon unwirksam oder nichtig sein, so führt dies nicht zum gänzlichen Entfall dieser Bestimmung(en), sondern es gelten dann jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien am nächsten kommen. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Ansprüche des Auftragnehmers (Winchim) oder einem der Gesellschafter gerichtlich oder außergerichtlich aufzurechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen.